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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

CARMAO Infoletter - Managed Services

Verarbeitungstätigkeiten erfassen: essenziell für Datenschutz

Wer sich mit Datenschutz befasst, landet schnell bei Art. 30 DSGVO “Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten”. Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff? Das sogenannte VVT wurde gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 ins Leben gerufen. Es stellt zum einen sicher, dass die Daten, die ein Unter­nehmen sammelt, verwendet und speichert, geschützt und sicher sind. Zum anderen sorgt es dafür, dass die Rechte der Einzelnen, deren Daten betroffen sind, gewahrt werden. Die Verarbeitungs­tätigkeiten an sich sind eine wesentliche Vorgabe der DSGVO, aber das Verzeichnis muss beständig angepasst und überwacht werden. Wer muss Auskunft geben und worüber?

Kann ein Unternehmen selbst entscheiden, ob es ein VVT führt? Nein, denn die Führung eines Verzeich­nisses von Verarbeitungstätigkeiten ist gesetzlich im Rahmen der europäi­schen Daten­schutz-Grundverordnung vorgeschrieben. Verantwortliche für die Verarbeitung personen­bezogener Daten sind verpflichtet, Verarbeitungstätigkeiten festzuhalten. Dies gilt für Unter­neh­men, Organisationen und öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten und speichern. Das beinhaltet auch Drittanbieter, die im Namen eines Verant­wortlichen Daten verarbeiten, wie beispielsweise Cloud-Service-Provider, Marketing­agenturen und Datenanalytik-Unternehmen.

Gibt es Ausnahmen? Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, die keine komplex­en Datenverarbeitungstätigkeiten ausführen, müssen im Prinzip kein VVT führen. Hier­bei gibt es jedoch auch Abweichungen. Denn grundsätzlich sind auch kleinere Unternehmen verpflichtet, den gelten­den Datenschutz­gesetzen zu entsprechen und per­son­enbezogene Daten angemessen zu schützen. In bestimmten Fällen, wie z. B. bei der Verarbeitung sensi­bler personenbe­zogener Daten, kann es also trotzdem erforderlich sein, ein VVT zu führen. Denn in fast jedem Unternehmen werden Personalakten geführt, Kunden­datenbanken verwaltet oder Newsletter versendet. Somit werden personenbezogene Daten verarbeitet, für die eine Verpflichtung zur Erfassung im Sinne des VVT besteht.

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten muss über folgende Informationen Auskunft geben:

  1. Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten: z. B. Kontaktdaten, Finanzdaten usw.
  2. Zweck der Verarbeitung: Warum werden die Daten verarbeitet und wofür werden sie genutzt?
  3. Kategorien der betroffenen Personen: Wer sind die Personen, deren Daten verarbeitet werden?
  4. Empfänger der personenbezogenen Daten: An wen werden die Daten weitergegeben?
  5. Dauer der Aufbewahrung: Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
  6. Maßnahmen zum Schutz der Daten: Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen, um die Daten vor Verlust oder Missbrauch zu schützen?
  7. Rechtsgrundlagen: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Daten verarbeitet?

Mehr Sicherheit, weniger Risiko

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist das Kernstück einer jeden Datenschutz­dokumentation und gibt Auskunft darüber, welche Verarbeitungsvorgänge im Unterneh­men stattfinden. Zudem ergibt sich ein Überblick über die Prozesse. Sind diese noch zeit­gemäß und sind eventuell Anpassungen notwendig?

Durch die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten kann das Unternehmen sicher­stellen, dass es den gelt­en­den Datenschutzgesetzen entspricht und dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden. Außerdem kann die Überwachung dabei helfen, Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu minimieren.

Erst durch ein akkurates VVT ist es also möglich, die in einem Unternehmen stattfindenden Verarbeitungsvorgänge zu überschauen, zu kontrollieren, auf ihre Zulässigkeit hin zu über­prüfen und damit alle verbundenen Risiken zu bewerten. So lässt sich Handlungs­bedarf erkennen und in angemessener Art umsetzen. 

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Ihr
Ulrich Heun

P.S.: Zu unserem 20jährigen Jubiläum erzähle ich unten im Interview ein wenig aus der Firmengeschichte. Lesen Sie mal rein!
Links zum Thema
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Einladung zum CARMAO Hofgespräch am 11.05.2023:
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Freuen Sie sich auf einen interessanten Abend in der einmaligen Atmosphäre unserer historischen Räumlichkeiten, wir freuen uns auf Sie!

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Wir stellen vor
Heute: 20 Jahre CARMAO, Interview mit dem Geschäftsführer Ulrich Heun
Wann haben Sie die CARMAO GmbH gegründet und wie kam es dazu?
Im Februar 2003 entschied mein damaliger US-amerikanischer Arbeitgeber das Consulting-Geschäft in Europa komplett einzustellen und sich nur noch auf die Software-Herstellung zu konzentrieren. Von einem auf den anderen Tag erhielt ich die Kündigung und noch auf der Heimfahrt im Zug die ersten Anrufe von Consulting-Kunden, die sich Sorgen machten, wie es mit ihren Projekten weiter gehen sollte. Immer noch im Zug habe ich ehemalige Kommilitonen kontaktiert und dann haben wir zu viert innerhalb kürzester Zeit die CARMAO GmbH ins Leben gerufen.

Wie hat sich das Aufgabengebiet der CARMAO seither verändert?
Gestartet sind wir als Consulting- und Projektpartner für die Software meines ehemaligen Arbeitgebers. Als dieser sich 2007 vom deutschen Markt zurückzog, mussten wir komplett umschwenken. Schon damals habe ich in der Informationssicherheit die Zukunft gesehen und wir haben das Unternehmen konsequent darauf ausgerichtet. Ab 2016 haben wir dann zum Beratungsgeschäft den Schulungsbereich aufgebaut. 

Was sind heute die größten Herausforderungen für Ihre Kunden und wie lösen Sie diese?
Die Welt wird immer komplexer und unsicherer. Seit dem 2. Weltkrieg ging die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland mehr oder weniger steil nach oben. Dies muss heute in Frage gestellt werden. Und als Unternehmer muss man viele dieser Entwicklungen im Blick haben. Wir möchten unsere Kunden auf dem Weg zu einem nachhaltigen Erfolg unterstützen.

Lesen Sie hier die ausführliche Fassung des Interviews...
 
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65549 Limburg
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Registergericht: Amtsgericht Limburg a. d. Lahn, VR 4201
Geschäftsführer: Ulrich Heun
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