Verarbeitungstätigkeiten erfassen: essenziell für Datenschutz
Wer sich mit Datenschutz befasst, landet schnell bei Art. 30 DSGVO “Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten”. Was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff? Das sogenannte VVT wurde gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 ins Leben gerufen. Es stellt zum einen sicher, dass die Daten, die ein Unternehmen sammelt, verwendet und speichert, geschützt und sicher sind. Zum anderen sorgt es dafür, dass die Rechte der Einzelnen, deren Daten betroffen sind, gewahrt werden. Die Verarbeitungstätigkeiten an sich sind eine wesentliche Vorgabe der DSGVO, aber das Verzeichnis muss beständig angepasst und überwacht werden. Wer muss Auskunft geben und worüber?
Kann ein Unternehmen selbst entscheiden, ob es ein VVT führt? Nein, denn die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten ist gesetzlich im Rahmen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung vorgeschrieben. Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind verpflichtet, Verarbeitungstätigkeiten festzuhalten. Dies gilt für Unternehmen, Organisationen und öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten und speichern. Das beinhaltet auch Drittanbieter, die im Namen eines Verantwortlichen Daten verarbeiten, wie beispielsweise Cloud-Service-Provider, Marketingagenturen und Datenanalytik-Unternehmen.
Gibt es Ausnahmen? Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, die keine komplexen Datenverarbeitungstätigkeiten ausführen, müssen im Prinzip kein VVT führen. Hierbei gibt es jedoch auch Abweichungen. Denn grundsätzlich sind auch kleinere Unternehmen verpflichtet, den geltenden Datenschutzgesetzen zu entsprechen und personenbezogene Daten angemessen zu schützen. In bestimmten Fällen, wie z. B. bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten, kann es also trotzdem erforderlich sein, ein VVT zu führen. Denn in fast jedem Unternehmen werden Personalakten geführt, Kundendatenbanken verwaltet oder Newsletter versendet. Somit werden personenbezogene Daten verarbeitet, für die eine Verpflichtung zur Erfassung im Sinne des VVT besteht.
Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten muss über folgende Informationen Auskunft geben:
- Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten: z. B. Kontaktdaten, Finanzdaten usw.
- Zweck der Verarbeitung: Warum werden die Daten verarbeitet und wofür werden sie genutzt?
- Kategorien der betroffenen Personen: Wer sind die Personen, deren Daten verarbeitet werden?
- Empfänger der personenbezogenen Daten: An wen werden die Daten weitergegeben?
- Dauer der Aufbewahrung: Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
- Maßnahmen zum Schutz der Daten: Welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen, um die Daten vor Verlust oder Missbrauch zu schützen?
- Rechtsgrundlagen: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Daten verarbeitet?
Mehr Sicherheit, weniger Risiko
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist das Kernstück einer jeden Datenschutzdokumentation und gibt Auskunft darüber, welche Verarbeitungsvorgänge im Unternehmen stattfinden. Zudem ergibt sich ein Überblick über die Prozesse. Sind diese noch zeitgemäß und sind eventuell Anpassungen notwendig?
Durch die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten kann das Unternehmen sicherstellen, dass es den geltenden Datenschutzgesetzen entspricht und dass personenbezogene Daten angemessen geschützt werden. Außerdem kann die Überwachung dabei helfen, Datenschutzrisiken zu identifizieren und zu minimieren.
Erst durch ein akkurates VVT ist es also möglich, die in einem Unternehmen stattfindenden Verarbeitungsvorgänge zu überschauen, zu kontrollieren, auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen und damit alle verbundenen Risiken zu bewerten. So lässt sich Handlungsbedarf erkennen und in angemessener Art umsetzen.
Datenschutz – Aus der Praxis für die Praxis
Auf der CARMAO Datenschutz Conference am 25.4.2023 von 9:30 bis 16:30 Uhr erfahren Sie, wie Sie Datenschutz in Ihrer Organisation ganz praktisch und einfach umsetzen können. An konkreten Beispielen, in kurzen Workshop-Sessions und praxisnahen Vorträgen beleuchten unsere CARMAO-Experten, wie Sie den Überblick über die vielfältigen Aufgaben im Bereich der Verarbeitungstätigkeiten behalten.
Sprechen Sie uns an unter: 06431-2196-0 oder kontakt@carmao.de.
Ihr

P.S.: Zu unserem 20jährigen Jubiläum erzähle ich unten im Interview ein wenig aus der Firmengeschichte. Lesen Sie mal rein!
|